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Allgemeine Geschäftsbedingungen der sollistico® GmbH

§ 1 Allgemeine Leistungsinhalte

Die sollistico® GmbH erbringt im Rahmen des Beratungs- und Trainingsvertrages dem Vertragspartner folgende Leistungen:

Training: Standardschulungen; kundenspezifische Schulungen; Konzeption und Erstellung von Handbüchern, Übungen und Schulungsunterlagen

Anwendersoftware: Installation und Anpassung von Standardsoftware

Beratung: Konzeption, Strukturberatung, Geschäftsprozessoptimierung, Anpassung und Datenmigration

Die sollistico® GmbH erbringt im Rahmen des Webseitenerstellungs- und Pflegevertrages dem Vertragspartner folgende Leistungen:

Webseitenerstellung: Erstellung, Programmierung und Einrichtung von Webseiten für das Internet sowie Intranet. Diese Internet- und Intranet- Präsenz wird für Dritte zum Abruf im World- Wide-Web bereitgestellt. Dieser Vertrag umfasst ggf. auch die Umsetzung von Inhalten, die nicht in digitaler Form vorliegen, in digitale Formen und den damit verbundenen Materialeinsatz.

Webseitenpflege: Wartung, Pflege und Umprogrammierung von Webseiten für das Internet sowie Intranet. Verträge über die Webseitenpflege werden stets gesondert vereinbart und sind nicht mit Verträgen über die Webseitenerstellung gekoppelt

§ 2 Vertragliche Beziehungen

Zur Erbringung der unter § 1 beschriebenen Leistungen ist die sollistico ® GmbH berechtigt Dritte zu beauftragen. Hierdurch entstehen dem Vertragspartner keine weiteren Kosten. Sofern bestimmte Leistungen von einzelnen Mitarbeitern der sollistico ® GmbH persönlich erbracht werden sollen, bedarf dies einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung.

§ 3 Leistungsort

Zur Erbringung der unter § 1 genannten Leistung ist der Leistungs- und Erfüllungsort der Geschäftssitz der sollistico® GmbH, sofern kein anderer Ort ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 4 Leistungszeit

Für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist der im Vertrag benannte Termin verbindlich. Sofern die sollistico  ®  GmbH aus einem von ihr nicht zu vertretenden Umstand   nicht in der Lage ist, die vertragliche Leistung zu erbringen, ist der Vertragspartner verpflichtet, einen neuen Leistungstermin mit der sollistico® GmbH zu vereinbaren. Dies gilt insbesondere in Fällen höherer Gewalt, sowie im Krankheitsfall unmittelbar vor sowie während der Vertragserfüllung.

§ 5 Vom Vertragspartner bereitgestellte Materialien und Haftungsausschluss

Der Vertragspartner gewährleistet, dass die Inhalte der von ihm bereitgestellten Materialien nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Insbesondere trifft dies für Inhalte zu, die gegen strafrechtliche oder gegen die Vorschriften zum Schutz der Jugend verstoßen. Ferner dürfen keine ehrverletzenden, verleumderischen, kriegsverherrlichenden, volksverhetzenden Inhalte, oder Inhalte, die einen vergleichbaren Charakter haben bzw. auch nicht Inhalte, welche die Sicherheit oder die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gefährden, hinterlegt werden. Es sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Vertragspartner ist selbst für die Einhaltung des Wettbewerbsrechts zuständig. Die sollistico® GmbH ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung bis zum Nachweis der Rechtmäßigkeit aus dem Leistungsbereich des Vertrages herauszunehmen. Die sollistico® GmbH wird den Vertragspartner über eine mögliche Weigerung unverzüglich informieren.

Im Übrigen haftet der Vertragspartner für alle Schäden, die durch die Bereitstellung vorgenannter sowie von fehlerhaften Materialien entstanden sind. Sofern durch die Verwendung der vom Vertragspartner bereitgestellten Materialien urheberrechtliche Positionen verletzt werden, übernimmt die sollistico® GmbH hierfür keinerlei Haftung. Ferner ist der Vertragspartner verpflichtet, vor Weitergabe der Materialien die urheberrechtliche Rechtslage selbst zu überprüfen. Bei der Erstellung von Werken im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ist die sollistico® GmbH dann von der Haftung freigestellt, wenn der Vertragspartner zur Mitwirkung verpflichtet ist und das Werk infolge eines Mangels des von dem Vertragspartner gelieferten Stoffes, oder infolge einer von dem Vertragspartner für die Ausführung erteilten Anweisung untergegangen, verschlechtert oder unausführbar geworden ist, ohne, dass ein Umstand mitgewirkt hat, den die sollistico® GmbH zu vertreten hat. In diesem Fall behält die sollistico® GmbH ihren Vergütungsanspruch, der den von ihr bis dorthin erbrachten Leistungen oder Werken entspricht. Für die Berechnung der Höhe des Anspruches ist der im Vertrag zu Grunde gelegte Tages- oder Stundensatz maßgebend. Bei Pauschalpreisvereinbarungen wird die bisher geleistete Arbeit auf der Basis der bis dahin geleisteten Stunden abgerechnet. 

§ 6 Mangel und Nachbesserungsrecht

Der Vertragspartner ist verpflichtet, einen Mangel unverzüglich bei der sollistico® GmbH anzuzeigen und einen angemessenen Zeitraum zur Beseitigung des Mangels einzuräumen. Bei der Bestellung von Werken hat die sollistico® GmbH ein Nachbesserungsrecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Ist die Nachbesserung unmöglich, so hat der Vertragspartner das Recht auf Neuerbringung des Werkes. Die Kosten für die Nachbesserung und Neuerbringung trägt die sollistico® GmbH. Verstößt die andere Vertragspartei gegen ihre Anzeigepflicht, so erlischt deren Recht von der sollistico® GmbH eine Nachbesserung zu verlangen. Eine Kündigung des Vertrages wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs des Werkes/der Leistung ist erst dann zulässig, wenn der Vertragspartner der sollistico® GmbH ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung geben hat und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst dann auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von der sollistico® GmbH verweigert wird oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Vertragspartner gegeben ist.

Ist die vom Vertragspartner gewählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Aufwendungen möglich, kann die sollistico® GmbH die vom Vertragspartner gewählte Art der Nacherfüllung verweigern. In diesem Fall beschränkt sich der Nacherfüllungsanspruch auf die andere vom Gesetz vorgesehene Art der Nacherfüllung, sofern diese nicht ebenfalls nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten oder Aufwendungen möglich ist. Hat die sollistico® GmbH wegen Unverhältnismäßigkeit eine Art der Nacherfüllung abgelehnt oder wurde diese vorgenommen und ist fehlgeschlagen, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Das Gleiche gilt, wenn die von der sollistico® GmbH gewählte Art der Nacherfüllung für den Vertragspartner unzumutbar ist. Etwaige sonstige Rechte des Vertragspartners bleiben unberührt.

Für die Beseitigung des Mangels hat der Vertragspartner der sollistico® GmbH in Abhängigkeit der von ihm gewählten Art der Nacherfüllung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. In Fällen der von der sollistico® GmbH zu vertretenden Unmöglichkeit oder des Verzuges, kann der Vertragspartner Schadensersatz für unmittelbare und typische Schäden verlangen. Darüber hinaus haftet die sollistico® GmbH, wenn ein Verstoß der sollistico® GmbH gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt oder dem Vertragspartner ein Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder gemäß dem Produkthaftungsgesetz entstanden ist oder sofern die sollistico® GmbH, einer ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben.

§ 7 Übertragung von Nutzungsrechten an Werken der sollistico ® GmbH

Die Nutzungsrechte an den von der sollistico® GmbH geschaffenen Werken gehen - sofern keine andere vertragliche Regelung getroffen wurde - mit vollständiger Bezahlung des vertraglich vereinbarten Entgeltes auf den Vertragspartner über. Der Vertragspartner ist zur Weitergabe der von der sollistico® GmbH erbrachten Leistungen oder Werke sowie zur Nutzung selbiger im eigenen Unternehmen berechtigt.

§ 8 Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt

Rechnungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer auf das Konto der sollistico® GmbH zu überweisen. Die Rechnung ist nach Ablauf von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Für die durch den Verzug entstandenen Mehrkosten hat der Vertragspartner der sollistico® GmbH für jede weitere Mahnung eine pauschale Bearbeitungsgebühr von jeweils fünf Euro zu entrichten. Es bleibt dem Vertragspartner unbenommen, der sollistico® GmbH einen geringeren Schaden nachzuweisen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt der sollistico® GmbH unbenommen.

Bei allen von der sollistico® GmbH genannten Preisen handelt es sich um Nettopreise, welche zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden. Bei einer Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes werden ab diesem Zeitpunkt die Preise zzgl. der sodann geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Gelieferte Waren bzw. erstelltes Design und Skripte sowie alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung desvereinbarten Preises nebst Umsatzsteuer das Eigentum der sollistico® GmbH.

§ 9 Teilleistungen / Abzüge

Teilleistungen können vor Fertigstellung des Gesamtwerkes in Rechnung gestellt werden (z.B. Layout-Abnahme, Konzeptabnahme). Der jeweilige Teilrechnungsbetrag ist in einer Summe ohne Abzüge zu entrichten. Näheres hierzu wird im Bedarfsfall im jeweiligen Auftrag geregelt.

§ 10 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung mit einer Forderung der sollistico® GmbH ist nur zulässig, sofern sie unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist erforderlich, dass die gegenseitigen Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 11 Vorausabtretung

Sofern der Vertragspartner die von der sollistico® GmbH erbrachten Leistungen oder Werke an Dritte weitergibt, tritt der Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber seine jeweilige Forderung gegenüber dem Dritten in Höhe der bestehenden Forderungen an die sollistico® GmbH ab.

§ 12 Haftung und Haftungsausschluss

Die sollistico® GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten der sollistico ® GmbH oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen Die sollistico® GmbH haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch die sollistico® GmbH oder einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Die Haftung der sollistico® GmbH für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleibt. Bei der Erstellung eines Werkes ist die sollistico® GmbH dann von der Haftung freigestellt, wenn der Vertragspartner zur Mitwirkung verpflichtet ist und das Werk infolge eines Mangels des von dem Vertragspartner gelieferten Stoffes oder infolge einer von dem Vertragspartner für die Ausführung erteilten Anweisung, untergegangen, verschlechtert oder unausführbar geworden ist, ohne dass ein Umstand mitgewirkt hat, den die sollistico® GmbH zu vertreten hat. In diesem Fall behält die sollistico® GmbH den Vergütungsanspruch, der den von ihr bis dorthin erbrachten Leistungen oder Werke entspricht. Im Übrigen ist eine Haftung der sollistico® GmbH ausgeschlossen.

§ 13 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preise

Die AGB können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages auf Grund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.

Die vereinbarten Preise können zum Ausgleich von gestiegenen Kosten erhöht werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn Dritte, von denen die sollistico® GmbH zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen. Beabsichtigte Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen sowie Preiserhöhungen, die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind, werden dem Vertragspartner mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Vertragspartner steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Vertragspartner innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Vertragspartner wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

§ 14 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten

Die sollistico® GmbH ist sich bewusst, dass dem Vertragspartner ein besonders sensibler Umgang mit allen personenbezogenen Daten, die der sollistico® GmbH übermittelt werden, äußerst wichtig ist. Die sollistico® GmbH beachtet daher alle einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorgaben (deutsche Datenschutzgesetze, europäische Datenschutzrichtlinien und jedes andere anwendbare Datenschutzrecht). Die sollistico® GmbH wird die personenbezogenen Daten des Vertragspartners insbesondere nicht unbefugt an Dritte weitergeben oder Dritten sonst wie zur Kenntnis bringen. Einzelheiten zur Verarbeitung der Daten des Vertragspartners sind in den Datenschutzbestimmungen der sollistico® GmbH geregelt.

§ 15 Schriftform / Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu den Verträgen mit der sollistico® GmbH sind nur in der Schriftform wirksam, wobei das Schriftformerfordernis auch für Vereinbarungen über eine Änderung dieser Schriftformklausel gilt. Soweit die Parteien Kaufleute oder Unternehmen im Sinne des § 14 BGB sind oder der Vertragspartner eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, vereinbaren sie hiermit Potsdam als ausschließlichen Gerichtsstands für sämtliche aus den mit der sollistico® GmbH geschlossenen Verträgen oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen stehende Streitigkeiten. Bei grenzüberschreitenden Verträgen ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend.

Sofern eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam ist oder zukünftig werden sollte, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch diejenige gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaften Zweck am nächsten kommt. Bei sich widersprechenden AGB gilt die jeweils gesetzliche Regelung.

AGB der sollistico® GmbH, Stand: 13.05.2014

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